GmbH-Insolvenz und selbstbestimmte Betriebsfortführung
innerhalb geplanter Sanierungen

Es kann niemand daran interessiert sein, Unternehmer über Jahre aus der Bahn zu werfen. Dafür sind ihre Ideen und Energien für uns alle zu wichtig. Ihre Verantwortung ist es aber, im Falle einer drohenden GmbH-Insolvenz beherzt zu handeln und nun die richtigen Entscheidungen zu fällen.

Sollten die Analysen Ihres Unternehmens ergeben, dass die Insolvenz dieser GmbH nicht mehr zu verhindern ist, bieten wir Ihnen eine mit dem EU-Gesellschaftsrecht konforme Lösung an, die es Ihnen gestattet, Ihre unternehmerische Basis zu retten.

  • Unsere Lösung umgeht eine GmbH-Insolvenz nach deutschem Recht.
  • Haftungspflichten des Geschäftsführers werden minimiert bis ausgeschlossen.
  • Den GmbH-Geschäftsführern wird über eine Art Auffanggesellschaft die nahtlose Betriebsfortführung ermöglicht; dies bedeutet im Einzelnen:
    • das Firmenvermögen wird gerettet
    • laufende und zu erwartende Aufträge bleiben erhalten
    • Produkte und Lizenzen werden übertragen
    • die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter werden gesichert
  • Das verheerende Stigma einer GmbH-Insolvenz bleibt Ihnen erspart.

Selbst die erfolgreichsten Unternehmer mussten schon einmal neu starten. Ihnen diese Chance zu verschaffen, das ist unser Hauptanliegen.

An die Besucher aus Polen, Frankreich, Österreich….

Die Insolvenz einer deutschen GmbH sucht europaweit Ihresgleichen. Aber auch die Gesellschafts- und Insolvenzrechte Ihres Landes verwehren Ihnen Chancen, die Unternehmer in England und Spanien genießen. Sollte Ihre SARL, spzoo… von Insolvenz bedroht sein, können wir die hier beschriebenen Leistungen auch für Sie umsetzen.

Rufen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an oder schicken Sie eine kurze Mail.
Wir setzten uns mit Ihnen zügig in Verbindung

 

Die Grundzüge des koordinierten Verfahrens bei drohender GmbH-Insolvenz

Haftungsfreistellung: In der Praxis geht es bei einer GmbH-Insolvenz zunächst darum, den Geschäftsführer von Haftungspflichten zu befreien. Daher ist der erste Schritt der Verkauf der Problem-Gesellschaft an einen Investor oder die Whitelaw-Beteiligungsgesellschaft. Im Zuge der Übertragung werden Sie von Ihrer Funktion als Geschäftsführer entlassen. Alle Ihre bisherigen Verpflichtungen für die GmbH übernimmt nun der neue Geschäftsführer. Von den folgenden Maßnahmen für die von der Insolvenz bedrohte GmbH haben Sie den Rücken komplett frei.

Legen Sie einen Neustart hin: Bereits im Vorfeld besprechen wir, welchen Weg Sie nach dem Verkauf der GmbH einschlagen möchten und wie wir diese Ziele erreichen können.

Bei einem grundsätzlich profitablen Geschäftsmodell können wir Ihnen die Fortführung Ihrer Selbstständigkeit sichern. Whitelaw überträgt daher Ihre unternehmerische Basis in eine Art „Auffanggesellschaft“. In diese neue Gesellschaft transferieren wir das verbliebene Betriebsvermögen sowie Lizenzen, Patente und Produkte. Sie behalten zudem die laufenden und zu erwartenden Aufträge der insolvenznahen GmbH sowie die guten Beziehungen zu Ihren angestammten Kunden. Damit bei Ihren Kunden keine Irritationen entstehen, können wir auf Wunsch für die neue Gesellschaft den gleichen oder einen ähnlichen Namen wählen.

Sitzverlegung: Damit das deutsche Insolvenz- und GmbH-Recht nicht zum Verhängnis wird, findet nach dem Verkauf der alten belasteten Gesellschaft die Sitzverlegung der Gesellschaft in ein unternehmerfreundliches Land statt. Whitelaw wählt dafür England oder Spanien; wir nutzen für derartige Dienstleistungen konsequent die EU-Niederlassungsfreiheit juristischer Personen, d.h. GmbHs oder UGs.

Liquidation / Insolvenz: Am neuen Sitz der Gesellschaft wird die Insolvenz der GmbH eingeleitet, die Firma wird nach dem liberalen englischen bzw. spanischen Insolvenz-Recht liquidiert.

Ausführliche Informationen zur Insolvenz einer GmbH mit Whitelaw LLP entnehmen Sie bitte den untenstehenden Ausführungen. Ob dieser Weg bei drohender GmbH-Insolvenz für Sie der richtige ist, können wir aber nur gemeinsam beurteilen. Gerne erläutern wir Ihnen alles im persönlichen Gespräch.

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PS Unsere Beratung und der vorgeschlagene Weg zur „GmbH-Insolvenz“ sind durchaus bezahlbar. Scheuen Sie sich bitte nicht davor, uns aus diesem Grund nicht zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Die an dieser Stelle ausgeführten Informationen zur GmbH-Insolvenz stellen keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie eine solche wünschen, wird diese von unseren Partneranwälten übernommen.

GmbH-Insolvenz innerhalb geplanter Sanierungen – die Details

Die Situation

Geschäftsführer versuchen oft alles in ihrer Macht stehende, um eine GmbH-Insolvenz zu verhindern. Ein nachvollziehbares und ehrenwertes Vorgehen; aber auch etwas, mit dem manche die Augen vor dem Unausweichlichen verschließen.

Unternehmerisch lösen sich die Bemühungen oft in Rauch auf und können eine GmbH-Insolvenz doch nicht verhindern. Noch wichtiger: Sie verlieren dadurch wichtige Zeit, um eine mögliche GmbH-Insolvenz zu koordinieren und machen im Eifer des Gefechts Fehler, durch die Sie sich als Geschäftsführer im Falle einer GmbH-Insolvenz in umfangreiche Haftungspflichten manövrieren.

Unsere Analysen beginnen immer mit der Durchleuchtung aller Sanierungspotenziale innerhalb und unter Aufrechterhaltung der bestehenden Unternehmensstrukturen. Leider sind diese aus folgenden Gründen aber oft zu gering:

  1. Viele Unternehmer haben alle Reserven ausgeschöpft, damit Sie ihre Firma möglichst lange fortführen können. Um eine erfolgreiche Sanierungen durchzuführen, sind aber sowohl Zeit als auch ein Minimum an Rücklagen notwendig.
  2. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein Investor erscheint, würde man in der von Insolvenz bedrohten GmbH nur noch Löcher stopfen, die nicht mehr zu flicken sind. Investments sollte man ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht in eine Insolvenz abfließen lassen, sondern für zukunftsweisende Zwecke aufwenden. Z.B. den strukturierten Neustart – ohne Ballast, aber mit dem erarbeiteten unternehmerischen Kapital wie Aufträgen, Materialien, Vermögen etc.
  3. Steht einer GmbH die Insolvenz unmittelbar bevor, d.h. liegen bereits Eröffnungsgründe für eine Insolvenz vor, dann reicht das Zeitfenster nicht mehr für eine Sanierung. Sie als Geschäftsführer sind verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen die Behörden über die Insolvenz zu informieren. Ansonsten machen Sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar.

Der Zeitfaktor

Wichtigstes Kriterium bei einer Sanierung vor einer drohenden GmbH-Insolvenz: Ihnen und Ihrem (neuen) Unternehmen muss es nach der GmbH-Liquidation besser gehen.

Bei Fällen, in denen eine GmbH-Insolvenz nicht mehr abwendbar ist, müssen wir fast immer für die Sanierung (des Unternehmens UND des Unternehmers) durch einen Verkauf der belasteten GmbH, eine Sitzverlegung ins europäische Ausland und die Gründung einer Auffanggesellschaft plädieren. Die Rechtsprechung der letzten Jahre sowie die geltende Gesetzeslage machen eine direkte Liquidation nicht empfehlenswert. Sicherlich klingen Liquidation und Insolvenz der GmbH für viele drastisch, aber mit unserer Hilfe wird es für Sie vielmehr ein Neubeginn.

Je früher Sie die Entscheidung für koordinierte Maßnahmen im Vorfeld einer GmbH-Insolvenz fällen und beherzt eingreifen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Damit Ihnen die Vorteile dieses Systems der Abwendung einer GmbH-Insolvenz zuteilwerden, müssen Fristen penibel eingehalten und Ihre Situation und deren Möglichkeiten exakt analysiert werden. Nur so können wir Geschäftsführer und Gesellschafter vor Schaden bewahren.

Der Ablauf der GmbH-Insolvenz

1. Befreien Sie sich von der Problem-Gesellschaft

Die Whitelaw-Beteiligungsgesellschaft oder ein anderer adäquater Investor übernimmt Ihre Geschäftsanteile an der GmbH. Unter deutschem Recht erfolgt ein solcher Verkauf in notarieller Form; in England reicht dafür anwaltliche Begleitung. Im Vertrag wird für gewöhnlich ein symbolischer Kaufpreis von einem Euro angegeben.

Bitte beachten Sie: Besonders wichtig ist, dass Sie oder einer Ihrer Gläubiger vor dem Verkauf keinen Antrag auf Insolvenz der GmbH gestellt haben. Sollten Sie die Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz der GmbH bereits festgestellt haben, bleiben Ihnen nur noch 21 Tage Zeit.

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte umgehend an uns und unternehmen Sie keine weiteren Schritte!

2. Legen Sie die Verantwortung in die Hände eines neuen Geschäftsführers

„Cut your losses first“ – Begrenzen Sie Ihre Verluste. Im Notarvertrag legen Sie Ihre Funktion als Geschäftsführer nieder; gleichzeitig erfolgt die Einsetzung eines neuen Geschäftsführers in notarieller Form und/oder nach englischem Recht mit anwaltlicher Begleitung. Die Abberufung des Geschäftsführers tritt unmittelbar mit Vertragsunterzeichnung ein. Die Annahme, dies würde erst mit der Veröffentlichung im entsprechenden Handelsregister erfolgen, ist falsch. Der Notarvertrag ist rechtsbegründend (juristisch: konstitutiv), die Veröffentlichung im Handelsregister dann nur noch erklärend (juristisch: deklaratorisch).

Nun sind Sie nicht mehr die vertretungsberechtigte Person; dieser „Cut” garantiert Ihnen weitgehende Haftungsfreiheit für die Insolvenz-GmbH und Sie gewinnen damit den unschätzbaren Vorteil, in zivilrechtlichen Belangen nicht als Partei aussagen zu dürfen oder müssen. Aber: Um vollständige Haftungsfreiheit bei einer GmbH-Insolvenz zu erreichen, muss das Vorgehen juristisch hieb- und stichfest sein und man muss mit den Arbeiten daran frühzeitig damit beginnen.

Dies ist unschätzbarer Vorteil: Die Minimierung bis Ausschaltung von Haftungspflichten.

3. Sitzverlegung nach Spanien oder England

Im nächsten Schritt verlegt der neue Geschäftsführer durch ein Verschmelzungsverfahren die von der Insolvenz bedrohte GmbH in ein EU-Land mit unternehmerfreundlichem Gesellschaftsrecht und geringerer Haftung seitens der Geschäftsführung; Whitelaw wählt dafür England oder Spanien. Seit 2002 ist es gerichtlich bestätigt, dass die EU-Niederlassungsfreiheit nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen wie eine GmbH oder einer UG gilt. Keine Sorge, Ihre Gläubiger müssen nur dann der Sitzverlegung durch den Gesellschafterbeschluss zustimmen, wenn dies vertraglich auch ausdrücklich festgelegt wurde.

Mit der Übernahme Ihrer GmbH übernehmen wir auch Ihre Geschäftsunterlagen und der amtierende Geschäftsführer leitet die gesamte Korrespondenz an den neuen Sitz der Gesellschaft weiter. Wenn Sie wünschen, erhalten Sie jederzeit Einsicht in die Unterlagen. Von der Übernahme nicht betroffen sind, sofern Sie dies möchten, Ihre Mitarbeiter und die Büro- oder Werkstatteinrichtungen sowie Aufträge, Vermögen, Lizenzen etc.

4. Abwicklung / Liquidation der Firma im Ausland

Sollte es für die marode Gesellschaft auch im dafür günstigen England oder Spanien keine Sanierungsmöglichkeiten geben, werden wir die Insolvenz der Gesellschaft fortsetzen und die Gesellschaft dort abwickeln. Eine Insolvenz bzw. Liquidation eines insolvenznahen Unternehmens ist in England oder Spanien bedeutend weniger bürokratisch und weitaus schneller als in Deutschland oder anderen EU-Ländern.

Der neue Geschäftsführer übernimmt auch dafür die gesamte Korrespondenz mit Ämtern und Gläubigern. Alle Behörden werden offiziell gehört und über notwendige Schritte informiert.

Aber: All das braucht Sie nicht mehr zu belasten. Sie starten auf einem neuen Pferd und arbeiten bereits wieder an Ihren Aufträgen.

Planung Ihrer beruflichen oder unternehmerischen Zukunft

Von den nun folgenden Arbeiten haben Sie den Rücken komplett frei. Zeitraubende und belastende Auseinandersetzungen mit Gläubigern, Insolvenzverwaltern, auch Staatsanwälten oder Richtern bei einer GmbH-Insolvenz konnten wir Ihnen durch dieses Vorgehen ersparen.

Schon im Vorfeld besprechen wir daher, welchen Weg Sie einschlagen möchten und wie wir diese Ziele erreichen können. Im späteren Kaufvertrag werden wir diese wichtigen Fragen vertraglich regeln. Z.B. ob Sie als abgetretener Geschäftsführer eine Vollmacht wünschen und Restarbeiten nach Ihren eigenen Vorstellungen abschließen möchten.

Noch wichtiger: Das Potenzial, das bei jeder von Insolvenz bedrohten GmbH verborgen liegt, muss für Sie gerettet werden und darf nicht in einer Insolvenz versickern. Dies leisten wir durch eine neue Gesellschaft. In diese transferieren wir das verbliebene Firmenvermögen; Ihre neue Gesellschaft übernimmt auch Lizenzen, Patente und andere Rechte an Produkten und Dienstleistungen. Zudem werden Sie bereits erteile und angeschobene Aufträge in diese Gesellschaft übernehmen und über die neue Firma bestehende Kundenbeziehungen weiter pflegen können.

Das ist der Hauptzweck unseres Vorgehens: Ihnen ein fast nahtloses und selbstbestimmtes Weiterarbeiten an profitablen Geschäftszweigen zu ermöglichen.

Juristischer Hintergrund der GmbH-Insolvenz

Über die oben beschriebene Art einer GmbH-Insolvenz kursieren eindeutig zu viele Falschinformationen. Einerseits herrscht unter vielen Juristen Unkenntnis darüber, wie man dies alles unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens bewerkstelligen kann. Andererseits gibt es gewerbliche Firmenbestatter ohne das nötige Know How. Whitelaw möchte Sie an dieser eindringlich davor warnen, sich im Fall einer GmbH-Insolvenz an derartige „Berater“ zu wenden.

Unsere Dienstleistungen sind juristisch in keinster Weise angreifbar. Whitelaw LLP setzt an Ihren Fall Experten, die Spezialisten für das deutsche und englische bzw. spanische Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sind und die europäischen Direktiven genauestens kennen. Wir garantieren Ihnen Professionalität und juristische Kompetenz bei der Beratung im Bereich Gmbh-Insolvenz.

Hier zwei Urteile nationaler Gerichte, welche das Vorgehen von Whitelaw LLP bestätigen und auf deren Grundlage wir unter anderem arbeiten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 30. Mai 2005 geurteilt:

„Es kann Alt-Gesellschaftern und Alt-Geschäftsführern nicht versagt werden, ihre
Interessen unter Mitwirkung einer Unternehmensberatungsgesellschaft in rechtlich
zulässiger Weise zu verfolgen. Es ist nach Auffassung des Senats de lege lata nicht ersichtlich,
dass das Grundprinzip der (…) Übernahme der Gesellschaftsanteile durch einen Dritten und Geschäftsführerwechsel gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. (…) Alt-Gesellschafter und Alt-Geschäftsführer einer insolventen GmbH haben in legitimes Interesse, Risiken einer persönlichen Haftung durch entsprechende Beratung zu vermeiden.“ Aktenzeichen 15 AR 8/05.

„Für Alt-Gesellschafter und Alt-Geschäftsführer dürfte es nicht selten eine Rolle spielen, dass sie mit einer neuen GmbH am Markt tätig werden wollen, die möglicherweise Kunden und Aufträge der alten GmbH übernehmen soll.“ Aktenzeichen 15 AR 8/05.

Auch das Landgericht (LG) Saarbrücken hat am 31. Juli 2003 diese Meinung bestätigt:

„Der Alt-Geschäftsführer einer GmbH etc. ist möglicherweise daran interessiert, durch einen Geschäftsführer-Wechsel die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und andere seinen Ruf und seine Bonität beeinträchtigende Folgen zu vermeiden. (…) Ein noch im Handelsregister eingetragener, aber durch Gesellschafter-Beschluss abberufener Geschäftsführer einer GmbH, ist nicht mehr verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung für die Gesellschaft abzugeben.“ Aktenzeichen 5 T 404/03

Ein Wort zur Legitimität dieses Umgangs mit GmbH-Insolvenz

Wir wollen keineswegs den Eindruck erwecken, man dürfe sich die Entscheidung über eine GmbH-Insolvenz und einen Verkauf der Firma nach England oder Spanien leicht machen. Keiner, auch wir leiten gerne die Insolvenz eines bestehenden Unternehmens ein. Manchmal ist es jedoch die einzige und letzte Möglichkeit, einem Unternehmer privat und geschäftlich aus einer fast ausweglosen Situation zu helfen

Manche unserer Kunden und Mandanten hegen dennoch diffuse Vorurteile gegenüber dieser Art der GmbH-Insolvenz. Wir können diese aus folgenden Gründen nicht teilen:

  • Das europäische Rechtssystem existiert für alle Europäer, mit allen Pflichten… aber auch mit allen Rechten. Großunternehmen nutzen die Rechte tagtäglich. Der Verkauf von insolvenznahen GmbHs durch Whitelaw nach England oder Spanien eröffnet auch Ihnen legale Optionen, die Sie ergreifen dürfen.
  • Das deutsche Insolvenzrecht muss sich endlich dem Wettbewerb stellen und europäische Standards umsetzen, damit Unternehmer in Deutschland die gleichen Chancen haben wie in den Nachbarländern.
  • Ein Land lebt von den Ideen, dem Wissen und den Energien seiner Unternehmer. Vielfach wird z.B. unterschlagen, dass eine GmbH-Insolvenz insbesondere auch für Mitarbeiter ein einschneidendes Erlebnis mit langfristigen Folgen ist. Der oben beschriebene Umgang mit von Insolvenz bedrohten GmbHs gewährleistet weiterhin produktives Arbeiten und sichert zahlreiche Arbeitsplätze.
  • Finally: Auf neuen Wegen einen Turnaround zu starten ist ein legitimer Anspruch und jeder Geschäftsmann sollte für sich den besten Weg beschreiten. Wenn Sie sich zu einer GmbH-Insolvenz durch die Abwicklung der Firma in England oder Spanien entscheiden, ist dies ein zielgerichteter Schritt. Er verlangt unternehmerisches Kalkül und zeigt Courage.

Es ist ein ungewöhnlicher und relativ unbekannter Weg, den wir Ihnen für eine drohende GmbH-Insolvenz anbieten. Scheuen Sie sich daher bitte nicht, uns Ihre Fragen zu stellen.

Rufen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an!

Bitte beachten Sie: Die an dieser Stelle ausgeführten Informationen zur koordinierten GmbH-Insolvenz stellen keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie eine solche wünschen, wird diese von unseren Partneranwälten übernommen.